Soziotherapie gem. § 37a SGB V
...bezeichnet u. a. die gezielte Einflussnahme auf das soziale Umfeld des Klienten, d. h. die Beziehung zwischen dem Einzelnen und seiner Umwelt, auch zu seinen Mitmenschen, mit dem Ziel einer nachhaltigen positiven Veränderung. Das Einüben eines realitätsgerechten Tagesablaufs ist dabei wesentlicher Bestandteil der Soziotherapie. Dazu gehört eine Reflexion des Tagesablaufs und der systematische (Wieder-) Aufbau von Fähigkeiten zur Durchführung der Aktivitäten des täglichen Lebens. Das kann u. U. bereits beim morgendlichen Aufstehen beginnen und zieht sich -je nach Grad der Beeinträchtigung des/derjenigen- über den Tag fort.
Ein weiterer Schwerpunkt der Soziotherapie liegt darin, den Klienten in seiner sozialen Kompetenz - immer in Verbindung mit seiner Umwelt - zu stärken bzw. ihm, aufgrund der jeweiligen psychischen Erkrankung und den damit veränderten Kommunikations- und Verhaltensmustern, Handlungsalternativen zu vermitteln. Auf diese Weise soll er wieder in die Lage versetzt werden, angemessen - und somit auch für ihn selbst effektiver und erträglicher - mit seinem Umfeld in Kontakt treten zu können. Stationäre Unterbringung soll so vermieden, regelmäßige ambulant-therapeutische Behandlung ermöglicht werden.
(Ambulante) Soziotherapie wird i. d. R. über die gesetzlichen Krankenkassen finanziert und vom Arzt verordnet. Bitte informieren Sie sich zuvor, ob Sie unter die Bedarfsgruppe fallen.
Ferner biete ich ein im Kern kognitiv-behaviorales Behandlungsangebot - mit Elementen des Psychodramas und des systemischen Ansatzes - für StraftäterInnen an bzw. vorbeugend auch für solche Personen, die zu Tätern zu werden drohen.